Wie kann ich mich selbst schützen?
Falschgeld
- Vermeiden Sie es, sich auf Geldgeschäfte auf
der Straße einzulassen.
- Wechseln oder tauschen Sie Banknoten nur in
Banken oder Geldwechselstuben.
- Tipps, wie Sie Falschgeld erkennen, finden Sie
auf der Webseite der Oesterreichischen
Nationalbank unter www.OeNB.at.
Kreditkartenbetrug
- Achten Sie darauf, dass Sie nach Bezahlung
stets Ihre eigene Kreditkarte zurückerhalten.
- Geben Sie Kreditkartenbelege, die Ihre Daten
enthalten, niemals an Dritte weiter.
- Ihren PIN sollten Sie auswendig lernen
oder als Telefonnummer im Mobiltelefon oder im
Adressbuch tarnen. Bewahren Sie den
PIN niemals zusammen mit Ihrer
Bankomat- oder Kreditkarte auf.
- Wenn Sie am Geldautomaten oder bei der
Bankomat-Kassa Ihren PIN eingeben,
achten Sie darauf, dass Sie nicht beobachtet
werden. Nutzen Sie Ihre Hand oder Tasche als
Sichtschutz.
- Wenn Sie auffällige Veränderungen am
Geldautomaten bemerken, melden Sie dies
sofort der Polizei.
- Geht Ihre Bankomat- oder Kreditkarte verloren,
lassen Sie Ihre Karte unverzüglich sperren. Die
entsprechenden Telefonnummern finden Sie an
den Geldausgabeautomaten. Melden Sie den
Verlust sofort der Polizei.
Taschendiebe
- Stecken Sie Ihre Geldbörse nicht in die
Gesäßtasche. Verwenden Sie stattdessen
einen Brustbeutel, eine gut verschlossene
Tasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel
befestigte Geldbörse.
- Bewahren Sie Bargeld, Bankomat- und
Kreditkarten am besten in fest verschlossenen
Innentaschen der Kleidung auf.
- Nehmen Sie Wertgegenstände nur wenn
unbedingt notwendig mit.
- Fertigen Sie von Ihren Reisedokumenten Kopien
an und lassen Sie die Originale an einem
sicheren Ort (etwa im Hotelsafe). Sollten Ihnen
Ihre Reisedokumente dennoch gestohlen
werden, zeigen Sie den Verlust bei der
nächsten Polizeiinspektion an.
- Handtaschen und Rucksäcke sollten immer im
verschlossenen Zustand, am besten auf der
Körpervorderseite, getragen werden.
- Lassen Sie Ihre Taschen, Wertgegenstände und
Rucksäcke niemals aus den Augen.
- Sind Sie trotz aller Vorsicht Opfer eines
Diebstahls geworden, wenden Sie sich
umgehend an die Polizei. Wenn es Zeugen gibt,
machen Sie diese namhaft.
Was es sonst noch zu beachten gilt
Waffen
In österreichischen Fußballstadien ist es verboten, Waffen
(Schusswaffen, Messer, Schlagstöcke, Schlagringe etc.) mitzuführen.
Das Waffenverbot gilt auch für alle anderen öffentlichen Veranstaltungen
(z. B.: Public Viewing). Lassen Sie auch Waffen, die Sie zur Selbstverteidigung
mitführen möchten, zu Hause. Sie könnten von Tätern
gegen Sie selbst eingesetzt werden und deren Aggressionsbereitschaft steigern.
Feuerwerkskörper
Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und sonstigen
pyrotechnischen Gegenständen in den Stadien, z. B. „bengalischen
Feuern“. Kurze Berührungen reichen bereits aus, um schlimme
Verbrennungen hervorzurufen.
Alkohol
In Österreich gilt die 0,5 Promillegrenze. Die Polizei empfiehlt
zu Ihrer eigenen Sicherheit bei Alkoholkonsum das Fahrzeug stehen zu lassen
und die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
Drogen
Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Handel illegaler Drogen (Heroin,
Opium, Kokain, Haschisch, Marihuana, LSD, Amphetamine, Ecstasy und biogene
Drogen wie halluzinogene Pilze) stehen in Österreich unter Strafe.
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss ist verboten.
Die Folge sind Geldbußen und Geldstrafen bis hin zum Entzug der
Fahrerlaubnis.
Wie viele Sicherheitskräfte sind während der Fußball-Europameisterschaft im Einsatz?
Bei der EURO 2008 werden an die 27.000 Polizeikräfte inklusive Einsatzeinheiten, WEGA, EKO-Cobra und Ordnungspolizei im Einsatz sein. Für die Fanbetreuung werden rund 170 Szenekundige Beamte eingesetzt, die mit den Fußballfans in direktem Kontakt stehen.
Neben den eigenen Kräften der jeweiligen Landespolizeikommanden (LPK) in den vier Host Cities (Wien, Klagenfurt, Salzburg, Innsbruck) kommen auch Polizistinnen und Polizisten aus Bundesländern zum Einsatz, in denen sich keine Spielstätten befinden. Zusätzlich gibt es einen speziellen, rasch verschiebbaren Pool an spezifisch ausgerüsteten Einsatzbeamten.
Die Einsatzeinheiten werden zusätzlich von 850 deutschen Kollegen unterstützt. Diese werden vorwiegend in Klagenfurt, Salzburg und Innsbruck zum Einsatz kommen. Auch aus den anderen Teilnehmerländern werden Polizistinnen und Polizisten die österreichischen Kräfte unterstützen.
Wie sind die Sicherheitsvorkehrungen in den Spielstätten?
Die UEFA hat für die Fußball-Europameisterschaft 2008 eine Stadionordnung erlassen, die unter anderem die Zutrittskontrollen regelt und festhält, welche Gegenstände ins Stadion mitgeführt werden dürfen oder nicht. Gemäß den Sicherheitsrichtlinien der UEFA wird der Alkoholausschank in den Stadien (mit Ausnahme der VIP-Zonen) verboten sein.
Darüber hinaus war das Bundesministerium für Inneres in die Planung der Um- bzw. Neubauten der Stadien eingebunden. So konnten die für die Polizeiarbeit wichtigen Punkte (z. B. Stadionkontrollräume, Einsatzzentralen, Videoüberwachung etc.) berücksichtigt werden.
Wie sind die Sicherheitsvorkehrungen in den Public-Viewing-Bereichen und Fanzonen?
Grundsätzlich sind in Public-Viewing-Bereichen und Fanzonen die Veranstalter für die Sicherheit verantwortlich – in Abstimmung mit den privaten Sicherheitsdiensten und entsprechend der Auflagen seitens der Sicherheitsbehörden. Die Sicherheitsvorkehrungen in den Public-Viewing-Bereichen sollen jenen in den Stadien entsprechen. Das Bundesministerium für Inneres hat privaten Sicherheitsdiensten im Vorfeld der EURO 2008 entsprechende Schulungen angeboten und gemeinsam mit den Bundesländern konkrete Empfehlungen ausgearbeitet (siehe Gewerbetreibende und Veranstalter).
Wie geht die Polizei mit gewalttätigen Fans um?
Auch bei gewaltbereiten Fans geht die Polizei entsprechend der „3-D-Philosophie“ in den Schritten 1. Dialog, 2. Deeskalation, 3. Durchsetzen vor. Für gewaltbereite Fans wurden spezielle Vorkehrungen getroffen:
Alkohol
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Straßenverkehr gilt in
Österreich die 0,5 Promillegrenze. Die Polizei empfiehlt zu Ihrer
eigenen Sicherheit bei Alkoholkonsum das Fahrzeug stehen zu lassen und
die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen.
Informationen
im Vorfeld
Im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten wurden bereits
im Vorfeld der Fußball-Europameisterschaft alle Teilnehmerländer
sowie die Anrainerstaaten angehalten, Österreich und der Schweiz
Informationen über bekannte Gewalttäter im Sport zur Verfügung
zu stellen – in Übereinstimmung mit bilateralen Abkommen und
entsprechenden internationalen Regelungen sowie analog zum Vorgehen bei
der FIFA WM 2006 und anderen internationalen Fußballbegegnungen.
Gefährderdatei
In der so genannten Gefährderdatei werden Daten von Personen erfasst,
die sich bei Fußballspielen gewalttätig verhalten haben und
von denen dies im Rahmen einer Zukunftsprognose erneut zu befürchten
ist. Die Daten stehen der Polizei bundesweit zur Verfügung.
Ausreisesperre
Für bekannte gewaltbereite Fans gibt es, wenn das rechtlich möglich
ist, in bestimmten Ländern eine Ausreisesperre.
Einreiseverbot
Möglichkeit der Zurückweisung an den Grenzen nach dem Fremdenpolizeigesetz
durch die Wiedereinführung von zeitweisen und lagebedingten Grenzkontrollen
Keine Tickets
An bekannte Gewalttäter werden keine Tickets für die Spiele
verkauft.
Kein Zugang
zu Stadien
Zu den Stadien haben gewaltbereite Fans keinen Zugang. Dies konnte durch
Novellen im Sicherheitspolizeigesetz rechtlich sichergestellt werden:
Gefährderdatei, Gefährderansprachen, Schutzzonen und Meldeverpflichtung.
Szenekundige
Beamte
Identifizierung gewaltbereiter Fans durch Szenekundige Beamte (Polizeibeamte,
die in direktem Kontakt mit den Fans stehen und das Fanklientel sehr gut
kennen) an den Hauptschauplätzen (Fanzonen, Stadionumfeld, etc.).
Zudem beobachten die 170 Szenekundigen Beamten bereits Wochen vor Beginn
der sportlichen Großveranstaltung so genannte "Risikofans".
Wie wird im Bereich der Kriminalität vorgesorgt?
Bereits in der Planungsphase wurden enge internationale Kooperationen eingegangen. Daraus resultierten besondere kriminalpolizeiliche Vorbereitungen und Maßnahmen speziell für die Deliktsbereiche Taschendiebstahl, Straßenkriminalität, Fälschungsdelikte, Eigentumskriminalität, Schlepperei/illegale Migration und Suchtmittelkriminalität. Österreichische Kriminalbeamte sorgen gemeinsam mit ausländischen Verbindungsbeamten dafür, dass eine umfassende und schnelle Bearbeitung derartiger Delikte erfolgen kann.
Wie gut ist man auf Katastrophen vorbereitet?
Österreich verfügt über einen gut funktionierenden, flächendeckenden Katastrophenschutz und eine ausgezeichnete medizinische Infrastruktur. Für die Sicherheit der Veranstaltungen bei der EURO 2008 haben die Host Citys und die Bundesländer umfangreiche zusätzliche Anstrengungen unternommen, um für allfällige Katastrophenfälle gerüstet zu sein. In Salzburg, Klagenfurt und Innsbruck werden an Spieltagen an die 500, in Wien über 700 Einsatzkräfte zur Verfügung stehen, um auch einen allfälligen Massenanfall an Verletzten bewältigen zu können. Neben den Stadien wird auf die rettungsdienstliche Versorgung der Public-Viewing-Bereiche mit mobilen Einsatzmitteln besonderes Augenmerk gelegt. Auch die Krankenhäuser verfügen über entsprechende Notfallplanungen und werden ihre Aufnahmekapazitäten während der Europameisterschaft anpassen. An allen Standorten fanden zudem Katastrophenschutzübungen statt, um die Vorkehrungen auch praktisch zu überprüfen.
Wie erfolgt die Koordination mit den anderen Blaulichtorganisationen?
Während der Euro 2008 sind in den Führungsstäben der Sicherheitsbehörden und Einsatzstäbe der Landespolizeikommanden neben den Führungskräften der Exekutive auch Vertreter der Rettung, der Feuerwehr, des Krisenmanagement der Länder, der UEFA, der öffentlichen Verkehrsmittel und der Militärkommanden vertreten.
Wer ist wofür zuständig?
In den vier Stadien
Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt, deren unmittelbarem Umfeld sowie
an den jeweiligen Teamstandorten tragen in erster Linie der Österreichische
Fußballverband als Ausrichter und die Euro 2008 SA (eine Tochter
der UEFA) als Organisatorin der Fußball-Europameisterschaft die
Verantwortung für die Sicherheit. Die Stadien werden der UEFA am
12. Mai 2008 übergeben.
Die Zuständigkeit für die Sicherheit in den Public-Viewing-Bereichen
und Fanzonen (öffentliche Plätze, an denen die Fußballspiele
auf Großbildschirmen übertragen werden) liegt bei den jeweiligen
Veranstaltern und den privaten Sicherheitsdiensten. Diese müssen
sich an die Auflagen der Sicherheitsbehörden halten.
Sowohl in den Stadien als auch in den Public-Viewing-Bereichen und Fanzonen
ist auch die Polizei präsent und schreitet bei Bedarf ein.
Außerhalb der Stadien, Public-Viewing-Bereiche und Fanzonen obliegt
die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit dem Bundesministerium
für Inneres.
Abwehrender Brandschutz, Notfallrettung, Hilfeleistungen, die Bewältigung
von Großschadensereignissen sowie von natur- und zivilisationsbedingten
Gefahren liegen in den Zuständigkeiten von Feuerwehr, Sanität,
Zivil- bzw. Katastrophenschutz.
Welche Regelungen gibt es für Einreisevisa während der Fußball-Europameisterschaft?
Um den Gästen aus aller Welt die Einreise und den Aufenthalt in Österreich und der Schweiz zu erleichtern, wurden für die Dauer der EURO 2008 spezielle „EURO 2008 Schengen Visa“ eingeführt, die im gesamten Schengen-Raum sowie in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gültig sind. Diese werden von den österreichischen Vertretungsbehörden ausgestellt. Nähere Informationen finden Sie unter www.bmeia.gv.at.